Vertragsrecht

Vertrag gut – alles gut

Ganz ehrlich: Niemand streitet gerne. Wer daher als Unternehmer oder Privater konfliktfrei zum Erfolg möchte, braucht klar strukturierte und verlässliche Verträge – unbedingt. Voraussetzung dafür sind einschlägige Spezialkenntnisse.

Bei privaten Verträgen agieren wir so flexibel wie die Anliegen unserer Mandanten vielfältig sind. Und im gewerblichen Bereich fokussieren wir uns neben der Erstellung von Verträgen im Immobilien- und Gesellschaftsrecht auf die Erstellung und Verhandlung von Anlagenbau- und Projektentwicklungsverträgen. Unsere diesbezügliche Erfahrung reicht von Saudi-Arabien, Iran oder Pakistan bis nach Bad Vöslau. Ein erfolgreicher Vertragsabschluss wird überall gern gesehen.

auer

Unsere Services im Bereich Vertragsrecht:

  • öffentliche Versorgungsunternehmen, Anlagenbetreiber, Baugesellschaften, Ingenieurbüros, Ziviltechniker und Architekten: Erstellung und Prüfung von Projektentwicklungs-, Liefer- und Serviceverträgen, Betriebs- und Wartungsverträgen, Dienstbarkeitsverträgen, Energy Conversion Agreements, EPCF-Verträgen, IPP-Verträgen, PPPs, BOO-/BOT-Verträgen

  • Handels- und Vertriebsunternehmen: Erstellung und Prüfung von Alleinhändler- und Vertriebsverträgen

  • Allgemeines Vertragsrecht (Kauf- und Schenkungsverträge, Werkverträge)