Freispruch für Tischtennis-Ass Werner Schlager ist rechtskräftig

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat kürzlich die von ihr gegen das Urteil vom 25.03.2022 angemeldeten Rechtsmittel zurückgezogen. Der Freispruch des von Robert Auer erfolgreich vertretenen Tischtennis-Weltmeisters 2003, Werner Schlager, wurde damit rechtskräftig.