Eine Schenkung ist die freiwillige und unentgeltliche Überlassung einer Sache, zum Beispiel eines Einfamilienhauses, auf unbestimmte Zeit. Sie kann nur in Ausnahmefällen zurückgefordert werden. Wie bei finanziellen Schwierigkeiten oder bei grobem Undank des Beschenkten, zum Beispiel bei strafbaren Handlungen gegen den Geschenkgeber.

Schenkungen finden meist innerhalb der Familie statt, um das Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen. Möchte der Geschenkgeber die Immobilie dennoch weiter nutzen, kann er dies durch ein Wohnungsgebrauchsrecht festlegen lassen. Erfolgt die Schenkung der Immobilie ohne körperliche Übergabe, muss der Schenkungsvertrag in Form eines Notariatsaktes errichtet werden. Das sogenannte Belastungs- und Veräußerungsverbot verbietet es dem Beschenkten ohne die Zustimmung des Geschenkgebers, eine Hypothek auf die Immobilie aufzunehmen oder sie zu verkaufen.

In Österreich gibt es keine Schenkungssteuer. Das gilt auch für Immobilien. Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr fallen aber auch bei der Schenkung an. Soll die Immobilie später verkauft und nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, ist die Immobilienertragsteuer zu beachten.

Jede Schenkung einer Immobilie muss individuell geprüft werden. Wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt, um einen maßgeschneiderten Schenkungsvertrag aufzusetzen.

Erstellt
am 08. Juli 2024

Quelle: NÖN.at
Adresse: https://www.noen.at/thema/rechtstipps/immobilienrecht-was-muss-ich-bei-der-schenkung-einer-immobilie-beachten-429862634
Datum: 08.07.2024

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